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Wir haben Beschwerde gegen den Bescheid der BH Bruck/Mürzzuschlag eingereicht und warten auf einen Verhandlungstermin beim Landesverwaltungsgericht Steiermark um für die nächsten Jahre Klarheit zu haben, ob es möglich sein wird, unter finanzier- und durchführbaren Voraussetzungen auch als kleiner Verein Bewerbe in der Steiermark durchzuführen.
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Für weitere Informationen, Fragen, Wünschen oder Anregungen stehen wir Dir natürlich gerne zur Verfügung!







